Segel- und Motorbootschein

Segelschein-Motorbootschein

Die amtlichen Segel- und Motorbootführerscheine wie Sportbootführerschein, DSV - Scheine, das Bodenseeschifferpatent setzten ein ausreichendes Seh-und Hörvermögen voraus (wir prüfen beides).
Neben der Sehschärfe ist hier auch die Farbtauglichkeit gefragt: der Schiffsführer muß die Positionslichter eines anderen Schiffes "bei Nacht und unsichtigem Wetter" richtig interpretieren können.

Eine Übersicht aller Segelscheine können Sie hier herunterladen --> DSV Scheine


Das nötige Formular für die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung finden/drucken Sie hier:
--> Attest-Sportboot
--> Attest-Schifferpatent
(Sie können es hier ausdrucken, den Kopf ausfüllen und zur Untersuchung zu uns mitbringen!)
Auch den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Bodenseeschiffer können Sie hier ausdrucken
--> Antrag


Verschärfte Richtlinien ab 1. Oktober 2005

Bedingungen des ärztlichen Attestes für Sportbootführerschein See geändert!

In der Neufassung der Durchführungsrichtlinien der Sportbootführerscheinverordnung See vom 01.10.2005 sind die Bedingungen im ärztlichen Attest geändert worden.
Die Anforderungen an das Farbsehen bei "Grünschwäche" wurden verschärft.
Sehschärfemessungen von Optikern sind weiterhin nicht zugelassen.
Die Grenzwerte für Farbschwächen sind von 6,0 (Grünschwäche) auf Werte zwischen 0,7 und 1,4 gesenkt worden. Hörgeräte sind jetzt erlaubt
Für die Ärzte ist die Bearbeitung dahingehend erleichtert worden, dass keine Werte mehr eingetragen werden müssen, sondern nur noch die Einschätzung "ausreichend" bzw. "nicht ausreichend" angekreuzt wird.

Hier das neue Formular, das auf ein Blatt gedruckt werden muss (Vorder+Rückseite)
--> Formular
Nützliche Hinweise gibt's beim Prüfungsausschuss Bremen: --> http://www.pa-bremen.de/binnen.php


mehr zum Segelschein: mehr zum Motorbootschein:
http://www.dsv.org/ http://www.dmyv.de/

Bodenseeschifferpatent

Für Boote mit mehr als 4,4 kW (6 PS) ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A notwendig (Mindestalter 18 Jahre), für Segelboote ab 12 qm Segelfläche das Bodenseeschifferpatent Kategorie D (Mindestalter 16 Jahre).
Für motorisierte Segelboote werden beide Patente (A + D) verlangt.
Die Bodenseeschiffer-Patente können in Sportbootführerschein-Binnen umgeschrieben werden.
Der SBF-Binnen kann nicht in das Bodenseeschifferpatent umgeschrieben werden.
Die Praxis wird zwar anerkannt, die Theorieprüfung für die Bodensee-Gesetzes- und Revierkunde muss jedoch abgelegt werden.
Mehr dazu bei den Bodenseeschifffartsämtern.


Schifffahrtsämter am Bodensee:

Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustr.37
78467 Konstanz
Tel.: 07531-59360
Landratsamt Friedrichshafen
Schifffahrtsamt
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel.: 07541-2040
Landratsamt Lindau
Schifffahrtsamt
Stiftsplatz 4
88131 Lindau
Tel.: 08382-2700

(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken