Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen

BG Untersuchung nach G37

Wer braucht eine Bildschirmbrille und wie erhält man sie?

Grundsätzlich trägt der am Bildschirm arbeitende, kurz- oder weitsichtige Mensch, dieselbe Brille wie im alltäglichen Leben.
Ab etwa 40 bis 45 Jahren werden (wegen der abnehmenden Akkommodationsfähigkeit) in der Regel zusätzliche Korrekturen für das Sehen in der Nähe erforderlich, z.B. Lesebrillen, Zwei- oder Mehrstärkenbrillen, Gleitsichtbrillen.
Falls bei Beschäftigten dieser Altersgruppe die Untersuchung nach G 37 ergibt, dass sie mit ihrer korrekt angepassten Brille am Bildschirmarbeitsplatz nicht problemlos arbeiten können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, spezielle Sehhilfen (Bildschirmarbeitsplatzbrillen) zur Verfügung zu stellen.
Die korrekte Anpassung an den Arbeitsplatz ist vom Arbeits- uns Sehabstand (im Idealfall gleiche Abstände von Auge zu Tastatur, Vorlagenhalter und Bildschirm), der noch vorhandenen Fähigkeit zur Anpassung des Sehens im Nahbereich, der Arbeitsaufgabe, die auch eine optimale Sehschärfe in der Ferne erfordern kann (z.B. Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr) abhängig.
Je nach Alter und Arbeitsaufgabe kommen verschiedene Arten von speziellen Sehhilfen in Betracht:
· Einstärkengläser für Arbeitsabstand
· Zweistärkengläser (Bifocal)
· Gleitsichtgläser und Dreistärkengläser (Trifocal).
Stellt z.B. der ermächtigte Arzt (Werksarzt -oder Augenarzt) bei der Untersuchung nach G37 eine eingeschränkte Sehschärfe fest, muss der Beschäftigte zunächst dafür sorgen, dass er eine korrekt angepasste Brille für den täglichen Bedarf erhält (Augenarzt).
Falls der Beschäftigte mit dieser Brille trotz ergonomisch einwandfreier Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes Probleme bei seiner Tätigkeit hat, ist eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig. Die Kosten für diese Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt in der Regel der Arbeitgeber.

Wr führen sämtliche BG Untersuchungen nach G37 (Bildschirm) und G25 (Fahrtauglichkeit) durch.



Leitfaden zu Bildschirmarbeitsplätzen der BG

Neuer Leitfaden zu Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
Die VBG hat den Leitfaden zur Büro- und Bildschirmarbeit (BGI 650) vollständig neu überarbeitet. Der Leitfaden konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen für die Gestaltung von Büroarbeitsplätzen.

Er behandelt Themen wie

• Grundpflichten des Arbeitgebers,
• Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
• Arbeitsorganisation oder Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen.

Die Unternehmen können bei Beachtung der Informationen davon ausgehen, dass sie die Anforderungen und Schutzziele von Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung einhalten.

Der Leitfaden umfasst in der vorliegenden Auflage erstmals auch die aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Link zur Verwaltungs BG -> VBG


Sehtraining

Seit in der heutigen Zeit die Augen oft extremen Belastungen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel Kunstlicht Einfluss oder Konzentration des Blickens auf Bildschirme (PC, Fernseher, Game-Boy) finden oft Heilpraktiker zurück zu den Methoden des Dr. Bates (amerikanischer Arzt 1860 - 1931) mit "Ganzheitlichem Augentraining".
Dabei soll Betroffenen "Hilfe zur Selbsthilfe bei Fehlsichtigkeiten und Altersfehlsichtigkeiten" gegeben werden - meist mit dem Hintergrund auf die Brille verzichten zu können oder die Augen zu "trainieren".
Es ist immer wieder verblüffend wie oft sich auch intelligente Menschen zu den Lehren des Nicht-Augenarztes aus dem vorigen Jahrhundert hingezogen fühlen.
Inzwischen gibt es schon einige Optiker oder auch sog. Optometristen, die "Sehtraining" mit zweifelhaften Methoden (z.B. bei Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche) aber für gutes Geld anbieten.
Im Gegensatz zu unserer Sehschule, in der mit Kindern oder auch Erwachsenen das beidäugige Sehen geschult wird - also die Kooperation Auge-Gehirn - beruht die "Bates Methode" nicht auf wissenschaftlichen augenärztlichen Grundlagen.


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken