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Seit 1.4.2005 ist es amtlich!

Keine Glaukomvorsorge für GKV Versicherte!

Obwohl wir Augenärzte seit Jahren darum kämpfen die Glaukomvorsorge in die GKV (wieder) hineinzubekommen erschien im BAnz. Nr. 61 (S. 4995) vom 01.04.2005:
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung [1325 A]
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinien über die Gesundheitsuntersuchung
zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien)
Vom 21. Dezember 2004
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am
21. Dezember 2004 beschlossen, die Richtlinien über die Gesundheitsuntersuchung
zur Früherkennung von Krankheiten in der Fassung vom 24. August 1989 (Bundesarbeitsblatt Nr. 10 vom 29. September 1989), zuletzt geändert am 11. Dezember 2000 (BAnz. 2001 S. 4770) wie folgt zu ändern:
I. In Abschnitt B „Inhalt der Gesundheitsuntersuchung“ wird in
Nummer 4 der 3. Absatz wie folgt gefasst:

„Ein Glaukom-Screening kann auf Grundlage des gegenwärtigen
Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht zur
Früherkennung von Krankheiten gemäß § 25 Abs. 3 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch empfohlen werden.“
II. Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach der Veröffentlichung
im Bundesanzeiger in Kraft.
Siegburg, den 21. Dezember 2004
Gemeinsamer Bunesausschuss
Der Vorsitzende
Dr. jur. R. H e s s

.....armes Deutschland!

Abbildung: wer solche Schäden am Sehnerven vermeiden will muß jetzt 18€ selbst investieren -

Zeiss GDx

Jetzt gibt es eine neue Lösung für die Glaukomdiagnostik! Durch die Polarimometrie lassen sich Nervenfasern, die bedroht sind extrem frühzeitig entdecken!
Die Fa. Carl Zeiss hat nun ihre Kompetenz bei Lösungen für die Glaukomdiagnostik mit dem GDx abgerundet.

Das GDx:

Die patentierte GDx Scanning Laser Polarimetrie (SLP) Technologie liefert quantitative Informationen über die Nervenfaserschicht der Netzhaut (RNFL), jenes Gewebe, welches bei grünem Star zuerst Schaden erleidet.
Die Schädigung der Nervenfaserschicht ist bis zu sechs Jahre früher messbar, bevor eine Einschränkung des Gesichtsfeldes erkennbar ist.

Das GDx ermöglicht es Ihnen, den Zustand der Nervenfaserschicht der Netzhaut des Auges eines Patienten mit den Nervenfasern gesunder Augen, basierend auf einer umfassenden normativen Datenbank, zu vergleichen.

Eine einzigartige Produkteigenschaft des GDx ist seine Variable Corneal Compensation.
Bei der Verwendung dieser Eigenschaft misst das Gerät die Formdoppelbrechung der Hornhaut eines jeden Auges und gleicht diese Formdoppelbrechung bei der Untersuchung der Nervenfaserschicht der Netzhaut für jedes Auge individuell aus.

Das GDx ermöglicht die Durchführung von Untersuchungen, bestehend aus Messungen für eines oder beide Augen eines Patienten im Rahmen eines Besuchs in der Praxis.
Die Kosten dieser Untersuchung - auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung dafür nicht aufkommt - liegen unter 100€ und sind gut angelegtes Geld!

Auswertungsgrafik einer GDx Untersuchung

[Abbildung] [Abbildung] [Abbildung]
gesunde Netzhaut mässiger Schaden schwerer Schaden

Pachymetrie und Glaukom

Bei einer abnormalen Hornhautdicke (zu dünn - oder zu dick) kann ein grüner Star wegen verfälschter Messergebnisse verschleiert oder vorgetäuscht werden.
Ist die Hornaut zu dünn oder zu elastisch misst man zu niedrige Augeninnendruckwerte und bemerkt ein Glaukom zu spät - oft erst mit irreversiblen Schäden.

Umgekehrt kann eine zu dicke Hornhaut einen grünen Star, der überhaupt nicht existiert, vortäuschen und einen Menschen zu unrecht zum Kranken stempeln.
Das Messen der Hornhautdicke, die "Pachymetrie" mit der -> Pentacam spielt hier eine wichtige Rolle.